Wilder Müll Entsorgung

    Mängelmelder

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Mit dem "Mängelmelder" hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, Meldungen dazu über den beigefügten Link auf unkompliziertem Weg an die Stadtverwaltung weiterzugeben. Diese werden zentral erfasst und umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

    Wenn Sie über ein Smartphone verfügen, ist es außerdem möglich, Fotos der Schäden, Defekte etc. in diesen Mängelmelder hochzuladen und online zu verschicken. Ebenso können GPS-Daten übermittelt werden, über die der jeweilige Standort herausgefunden werden kann.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, Meldungen hierzu telefonisch über das ServiceCenter unter der Telefonnummer 563 0 weiterzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_980cd8e68ac10b5885e9c08deda8740a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceCenter 405.12

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Bergbahn 33

    42289 Wuppertal

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de