Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7baeed0eddb9907af365cf0bedee0597

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Immissionsschutz und Ortshygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-32220

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Im Falle der Verunreinigung privater Grundstücke kann der*die Grundstückseigentümer*in privatrechtliche Ansprüche geltend machen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de