Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Seit dem 01.11.2007 werden nur noch elektronische Reisepässe (=ePässe) der zweiten Generation ausgestellt. Der Chip im vorderen Deckel der Reisepässe speichert als biometrische Merkmale nicht nur Ihr Gesicht, sondern auch zwei Fingerabdrücke. Eine nachträgliche Erfassung der Fingerabdrücke in bereits ausgestellten Reisepässen ist nicht möglich.
Hinweis:
Vor einer Auslandsreise sollten sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren.
So können beispielsweise verbliebene Gültigkeitsdauer, enthaltene Visa etc. für die Einreise in ein anderes Land maßgeblich sein. Beachten Sie außerdem die Ausstellungsdauer von mind. vier Wochen.
Antragstellung
Deutsche die das 18. Lebensjahr vollendet haben können eigenständig einen Reisepass beantragen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.
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Expresspass
Wenn Sie sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen und abzusehen ist, dass der endgültige Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird innerhalb von 3 Werktagen bei der Bundesdruckerei produziert und zurück geliefert. Der Expresspass stimmt in allen Merkmalen mit dem endgültigen Reisepass überein, die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen. Der Service eines Expresspasses ist gesondert gebührenpflichtig:
- Alter bis 24 Jahre: 69,50 €, Gültigkeitsdauer sechs Jahre
- Alter ab 24 Jahre: 102,00 €, Gültigkeitsdauer zehn Jahre
- Aufschlag 48 Seiten (Vielflieger): 22,00 €
Nur wenn die Herstellung im Express-Verfahren ebenfalls nicht ausreichend ist, besteht in besonderen Eilfällen die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.
vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt.
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich daher auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren. Die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen.
- Reisepass 26,00 €, Gültigkeitsdauer max. ein Jahr, Verlängerung nicht möglich
Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass zu beantragen. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, wird Ihnen ein Zweitpass genehmigt.
Kinderreisepass
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.
Bitte beachten sie: Das Gesichtsbild kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie Informationen, welches Dokument ein Staat für die Reise akzeptziert.
Die Passbehörden erteilen KEINE verbindlichen Auskünfte über geltende Reisebestimmungen anderer Staaten.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Ihren alten Reisepass (falls vorhanden), auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Kinderreisepass oder Reisepass
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei)
- bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. eine begl. Abschrift aus dem Geburtsregister
- bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Die Zustimmung kann erfolgen:
-
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
- eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen
Formulare
Hinweise für Kamen
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Ca. 3 - 4 Wochen (zur Zeit eher 8 - 10 Wochen).
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Kamen
Weitergehende Informationen zum Reisepass erhalten Sie auf der Internetreite des Bundesinnenministeriums.
Sie haben einen Reisepass beantragt und möchten wissen, ob er zur Abholung bereit liegt? Nutzen Sie den u. s. Onlinedienst zur Statusabfrage!
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Kamen