Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen, um sich damit ausweisen zu können. Für die meisten Länder im europäischen Raum genügt zur Ein- oder Ausreise ein gültiger Personalausweis oder Kinderreisepass. Aufgrund der ständigen Änderungen der Bestimmungen ist es ratsam, im Einzelfall beim Bürgerbüro bzw. der entsprechenden Botschaft nachzufragen. Bei der Beantragung eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Kinder müssen persönlich mit vorsprechen. Bei Antragsstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die Einverständiserklärung beider Erziehungsberechtigten bereits bei der Beantragung vorliegen (siehe Formulare). Der Reisepassantrag wird anhand der Daten aus dem Melderegister erstellt. Der Antragsteller muß die Angaben auf ihre Richtigkeit überprüfen, den Antrag unterschreiben und ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abnehmen lassen. Sobald der fertige Reisepass der Meldebehörde vorliegt, bekommt der Antragsteller eine Benachrichtigung und kann den Pass abholen. Hierbei kann er sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen. Das eventuell noch vorliegende alte Dokument wird dann von der Meldebehörde vernichtet oder ungültig gemacht und wieder ausgehändigt. Wer kurzfristiger einen Reisepass benötigt, kann einen Express-Pass beantragen. Mit Einführung der neuen Reisepassgeneration zum 01.03.2017 wurden die Rahmenbedingungen des Expressverfahrens geändert und die Produktionszeit um einen Werktag (auf insgesamt drei Werktage) verlängert. Sofern der vollständige Reisepassantrag werktags bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingegangen ist, erfolgt die Lieferung des Reisepasses an die Behörde spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr.Für den Fall, dass ein Reisepass bereits am Tag der Antragstellung oder am darauffolgenden Tag benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Vorläufige Reisepässe sind nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die anstragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Nachweisen (Einsicht der Reiseunterlagen) verlangen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d182a1fb099f0280b391a8adc6c4493a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    - Identitätsnachweis mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr)- Heiratsurkunde, bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur bei erforderlicher Datenkorrektur im Melderegister)- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    Hinweise für Ennepetal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepetal

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    § 1 ff. des Passgesetzes (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    ePass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)Betrag: 60,00 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenePass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)Betrag: 37,50 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenePass mit 48 SeitenBetrag: 82,00 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenExpress-Pass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)Betrag: 92,00 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenExpress-Pass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)Betrag: 69,50 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenExpress-Pass mit 48 SeitenBetrag: 114,00 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenVorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)Betrag: 26,00 €Bearbeitungsdauer sofortReisepass (Änderung des eingetragenen Wohnortes)Betrag: kostenfreiBearbeitungsdauer sofort

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (Assistent-Druck)Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (PDF-Druck)Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de