Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Einen Reisepass können Sie im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp beantragen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung persönlich zu stellen. Eine telefonische oder digitale Beantragung ist nicht möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind:
- das bisherige Dokument (Personalausweis oder Kinderreisepass)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Minderjährigen (für Kinderreisepass oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 Euro (Laufzeit: 6 Jahre).
- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 70,00 Euro (Laufzeit: 10 Jahre).
- In dringenden Fällen kann ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Welche Staaten die Einreise oder den Transit mit einem Reisepass ermöglichen, ist anhand der Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes ersichtlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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