Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Deutsche Staatsangehörige, die in Schieder-Schwalenberg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Bürgerbüro beantragen.

    Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 3-4 Werktagen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d3bcda0a92989e1e5903a726a15f63b5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
    • bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Geburtsurkunde, Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
    • bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit umfassen, die Bestellung zum Betreuer/in bzw. den Gerichtsbeschluss

    zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

    • vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird. 

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 32 Seiten: 37,50 Euro
    • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass - 32 Seiten: 69,50 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,50 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 32 Seiten: 60,00 Euro
    • Reisepass - 48 Seiten: 82,00 Euro
    • Express-Reisepass - 32 Seiten: 92,00 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 114,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder

    Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de