Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! 

    Wenn Sie in Lemgo gemeldet und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
    Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt.        

    Bei Fragen rund um den Reisepass beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cc39cca02f9655f5e6457595906b33f8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme, 35 mm breit und 45 mm hoch); 
      siehe auch: Bundesdruckerei
    • der alte Reisepass bzw. Personalausweis oder Geburtsurkunde/Familienstammbuch
    • bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten
    • bei Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil (Sorgeberechtigter) bei der Antragstellung anwesend sein

    Formulare

    Hinweise für Lemgo

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Lemgo

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lemgo

    Kosten

    Hinweise für Lemgo

    • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)
    • 70,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
    • 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass zusätzlich
    • 32,00 € für Express-Bestellung (zusätzlich)
    • 22,00 € für 48-Seiten-Pass (zusätzlich)

    (Kartenzahlung bevorzugt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen. 

    Gültigkeitsdauer: 

    • der Reisepass ist zehn Jahre gültig
    • bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre 

    Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen. 

    Ihre Kinder benötigen im Ausland ein eigenes Dokument. Bitte beachten Sie die Aktualität der Lichtbilder bei Kindern, ggf. ist eine Neubeantragung erforderlich.  

    Bei Reiseplanung beachten Sie bitte die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses stellt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de