Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Deutsche Staatsangehörige, die in der Gemeinde Kalletal ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach circa drei bis vier Werktagen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
- Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde (ggf.)
- Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
- Aktuelles (nicht älter als drei bis sechs Monate) biometrisches Lichtbild (Anforderungen: Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:
- Vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn zusätzlich zum Kind ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister nocht nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde.
- Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftverkerk)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
Ausstellung eines Passes
Gültigkeitsdauer
Lichtbild
Gebühren
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
Hinweise für Kalletal
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kalletal
- Reisepass: circa drei bis vier Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von circa drei bis vier Werktagen
Kosten
Hinweise für Kalletal
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kalletal
Antragstellung bei geplanter Eheschließung
Antragstellende, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokuments besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).
Bei der Antragstellung, die frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergeben.
Der Pass kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgt die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.
Gültigkeitsdauer:
- der Reisepass ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024
Stichwörter
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