Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Den elektronischen Reisepass mit biometrischen Daten - kurz ePass - führte die BRD als eines der ersten EU-Länder am 01.11.2005 ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert; der ePass ist somit noch fälschungssicherer, der Missbrauch von Pässen kann verhindert werden. Alle Deutschen, die in Metelen ihren Hauptwohnsitz haben, können einen ePass erhalten.

    In besonders eiligen Fällen, kann ein Expressreisepass in einem kostenpflichtigen Expressverfahren innerhalb von 3-5 Tagen hergestellt werden. Der Antrag muss bis spätestens 12:00 Uhr morgens gestellt werden. Eine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung kann jedoch nicht übernommen werden. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt.

    Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus. Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_442a1dd7af6caca134230f6c1fcb9824

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    • Ihren alten Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist, oder
    • Ihren Kinderausweis, Kinderreisepass oder
    • Ihren Personalausweis oder Ihren Führerschein, wenn Sie Ihren alten Reisepass verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde.
    • 1 aktuelles Lichtbild nach der neuen Fotomustertafel
      Damit die Lichtbilder für den ePass den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto (Frontalfoto) benötigt
    • gegebenenfalls Nachweis zur Führung eines Doktorgrades
    • bei der Antragstellung für ein Kind:

    Sollten Sie sich nicht durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros.

    Formulare

    Hinweise für Metelen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Metelen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen, weil eine persönliche Unterschrift zu leisten ist. Das Ausfüllen des Antrages übernimmt in Ihrem Beisein der Verwaltungsmitarbeiter.

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Der ePass ist 10 Jahre gültig; für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig, da man davon ausgeht, dass sich bis zu diesem Alter das Aussehen noch verändert.

    Ist eine Verlängerung möglich?
    Was ist, wenn sich in meinen persönlichen Daten etwas ändert?
    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Änderungen sind nur beim Wohnort möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer ePass beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.

    Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen, dieser ist innerhalb von fünf Werktagen abholbereit!

    Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald Ihr Reisepass bei uns vorliegt.

    Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Ein entsprechender Vordruck ist in unserer schriftlichen Benachrichtigung enthalten.

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    Reisepass

    bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

    6 Jahre

    37,50 €

    ab Vollendung des 24. Lebensjahres

    10 Jahre

    70,00 €


    Expresspass

    bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

    6 Jahre

    69,50 €

    ab Vollendung des 24. Lebensjahres

    10 Jahre

    102,00 €


    vorläufiger Reisepass

    max. 1 Jahr

    26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Sollte Ihr elektronischer Ausweis noch nicht aktiviert sein oder Sie Ihren PIN vergessen haben, wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro.


    Unser Tipp: Nehmen Sie den alten Pass als Andenken mit nach Hause! Wir müssen das Dokument hierzu lediglich als ungültig kennzeichnen. Dies beeinträchtigt jedoch keineswegs die Lesbarkeit und damit Ihre Erinnerungen an Reiseländer und -erlebnisse!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de