Reisepass Ausstellung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Folgende Dienstleistungen werden in diesem Zusammenhang angeboten:
- Beantragung und Aushändigung von (vorläufigen) Reisepässen
- Expresspässe
- nicht rechtsverbindliche Beratung und Auskunft zu Pass- und Visa-Vorschriften
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis,
- ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
ggf. Ihre Geburtsurkunde,
bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Die Produktion des Reisedokuments dauert ca. 6 Wochen. Nach Herstellung des Reisepasses können Sie das Dokument im Bürgerbüro abholen. Auf Wunsch werden Sie per E-Mail benachrichtigt, wenn der Reisepass im Bürgerbüro vorliegt.
Die Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren ist möglich. Die Produktionszeit beträgt hierfür 5 Werktage.
Fristen
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Geltungsdauer des Reisepasses:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Reisepass
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr für einen Reisepass 37,50 EUR; für einen Reisepass im Expressverfahren 69,50 EUR.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr für einen Reisepass 70,00 EUR; für einen Reisepass im Expressverfahren 102,00 EUR.
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 32,00 EUR zahlen. Der Zuschlag für einen Reisepass im Expressverfahren beträgt 22,00 EUR.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stadtlohn
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärten Amtes unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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