Reisepass AusstellungOnline erledigen

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Sofern der Reisepass an Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden soll, ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. Bei der Beantragung muss ein Elternteil und das Kind mit anwesend sein.

    Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre; danach 10 Jahre.

    Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes oder beim Auswärtigen Amt.   www.auswaertiges-amt.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8854b398916c868eec578e3c08efdebd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3222

    Fax: 02102 550-9322

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    • Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung oder Ergänzungen/Änderungen)
    • Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
    • 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto

    Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos. Das Selbstbedienungsterminal ist für Kleinkinder nicht geeignet. 

    Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.

    Personen unter 18. Jahren benötigen zusätzlich:

    • Einverständniserklärung beider Elternteile. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. 
    • Die Ausweise beider Eltern. 
    • Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen anwesend sein

    Formulare

    Hinweise für Ratingen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ratingen

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Hinweise für Ratingen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ratingen

    Kosten

    Hinweise für Ratingen

    Reisepass

    • 70,00 € (Bei Vollendung des 24. Lebensjahres)
    • 37,50 € (Vor Vollendung des 24. Lebensjahres)

    48-Seiten-Reisepass

    • 114,00 € (Bei Vollendung des 24. Lebensjahres)
    • 91,50 € (Vor Vollendung des 24. Lebensjahres)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ratingen

    Bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre, darunter 6 Jahre.
    Ab dem 1. November 2007 dürfen keine Kinder mehr in den Reisepass der Mutter oder des Vaters eingetragen werden. Eintragungen vor dem 1. November 2007 führen nicht zur Ungültigkeit der Reisepässe.
    Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes und / oder beim Auswärtigen Amt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de