Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Meldung Betriebseinstellung

    Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Meldung Betriebseinstellung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Stilllegungsanzeige)

     

    Gemäß § 15 BImSchG sind Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzuzeigen, wenn sich die Änderung auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter) auswirken kann.

     

    • 15 Abs 3 BImSchG - Beabsichtigt der Betreiber, den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage einzustellen, so hat er dies unter Angabe des Zeitpunktes der Einstellung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige sind Unterlagen über die vom Betreiber vorgesehenen Maßnahmen zu Erfüllung der sich aus § 5 Abs. 3 und 4 ergebenden Pflichten beizufügen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für eine Anlage, die nach § 67 Abs. 2 oder § 67a Abs. 1 anzuzeigen ist oder vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 16 Abs. 4 der Gewerbeordnung anzuzeigen war.

     

    Für die Anzeige erforderliche Dokumente, stimmen Sie bitte vorab mit der Behörde ab. Hierfür stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Folgende Dokumente sind in der erforderlich (z.B.):

     

    • Lagepläne und Maschinenaufstellungspläne
    • Betriebsbeschreibungen
    • Abbruch- und Abfallentsorgungskonzept

     

    Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Anzeige gemäß § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Stilllegungsanzeige)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 15, Nr. 3  BImSchGj

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de