Immissionsschutz - Betriebseinstellungsanzeige (§ 15 Absatz 3 BImSchG) (Gewerbe)
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Möchte ein Betreiber den Betrieb einer nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage einstellen, muss er dies unter Angabe des Zeitpunktes der Einstellung gemäß § 15 Absatz 3 BImSchG unverzüglich anzeigen. Ein entsprechendes Anzeigeformular ist unten aufgeführt. Neben dem Anzeigeformular müssen zusätzlich die Unterlagen über die vorgesehenen Maßnahmen zur Erfüllung der sich aus § 5 Absatz 3 ergebenden Pflichten eingereicht werden. Diese können formlos beigefügt werden.
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Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15, Nr. 3 BImSchGj
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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