andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Anderen Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten

    Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie wollen gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit anbieten. Dazu zählen Spiele, die nicht mit Geldspielgeräten oder Warenspielgeräten durchgeführt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6d367e06145790828cbcdcb037b7ee2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Service-Fax

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-26414

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Schriftlicher Antrag
      in dem das Spiel, der Veranstaltungsort und die Marktveranstaltung konkret benannt wird
    • Erlaubnis zum Betrieb des Veranstaltungsortes
      wenn die Veranstaltung im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wie eines Gaststättengewerbes, einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens stattfinden soll
    • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
      über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 1. Januar 2013. Nur über Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie hier anschließend. Sofern Sie über keinen Inte
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
      des Bundeskriminalamtes oder des Landeskriminalamtes
    • bei juristischen Personen
      zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
    • Führungszeugnis
      Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. In Köln sind dies die Kundenzentren in den Bezirksrathäusern.
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes be
    • Personalausweis oder Nationalpass
      Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvert
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
      Ihres Wohnortes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
      Ihres Wohnortes, in Köln beim Kassen- und Steueramt, Laurenzplatz 1 bis 3, 50667 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Näheres erfahren Sie auf den Seiten des Kassen- und Steueramtes weiter unten. Sollt
    • Eventuell eine Reisegewerbekarte
      falls Sie eine Erlaubnis nach § 60 a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) beantragen

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Erlaubnis nach § 33d Gewebeordnung erteilt werden kann, müssen Sie 

    die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen:

    • Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder eines Abdruckes davon
    • die erforderliche Zuverlässigkeit für die Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - sowohl der spielbetreibenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll
    • Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) rechtskräftig verurteilt worden ist.

    Voraussetzungen bei Spielen mit Geldgewinn

    • Das Spiel muss in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
    • Es dürfen dort höchstens drei derartige Spiele veranstaltet werden.

    Voraussetzungen bei Spielen mit Warengewinn

    Das Spiel muss

    • auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
    • Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
    • in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden)

    veranstaltet werden. In Gaststätten dürfen höchstens 3 solcher Spiele veranstaltet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    §§ 24 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Verbindung mit § 16 Ausführungsgesetz Glücksspielstaatsvertrag NRW; 33 d Absatz 1 GewO und § 60 a Absatz 2 Satz 2 GewO

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zum Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit müssen Sie online oder bei der zuständigen Behörde beantragen. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter*innen oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.   

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die beantragte Erlaubnis.

    Fristen

    Zu beachten ist, dass die erlaubnispflichtige Tätigkeit erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden darf. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 33d Absatz 1 GewO (stehendes Gewerbe):

    • für Geldgewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 100 bis 650 Euro
    • für Warengewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 50 bis 325 Euro

    Die Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 60 a Absatz 2 GewO (Reisegewerbe):

    • je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal für die Dauer der Marktveranstaltung: von 25 bis 100 Euro

    Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.

    Sie können die Gebühr überweisen oder bar bei einem Geldinstitut einzahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten möchten, benötigen Sie gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind als mit dem "stehenden Gewerbe".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de