Anderen Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie wollen gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit anbieten. Dazu zählen Spiele, die nicht mit Geldspielgeräten oder Warenspielgeräten durchgeführt werden.
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Ansprechpartner
Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: siehe Service-Fax
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Schriftlicher Antrag
in dem das Spiel, der Veranstaltungsort und die Marktveranstaltung konkret benannt wird - Erlaubnis zum Betrieb des Veranstaltungsortes
wenn die Veranstaltung im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wie eines Gaststättengewerbes, einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens stattfinden soll - Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 1. Januar 2013. Nur über Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie hier anschließend. Sofern Sie über keinen Inte - Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Bundeskriminalamtes oder des Landeskriminalamtes - bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. In Köln sind dies die Kundenzentren in den Bezirksrathäusern. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes be - Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvert - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Ihres Wohnortes - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
Ihres Wohnortes, in Köln beim Kassen- und Steueramt, Laurenzplatz 1 bis 3, 50667 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Näheres erfahren Sie auf den Seiten des Kassen- und Steueramtes weiter unten. Sollt - Eventuell eine Reisegewerbekarte
falls Sie eine Erlaubnis nach § 60 a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) beantragen
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis nach § 33d Gewebeordnung erteilt werden kann, müssen Sie
die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder eines Abdruckes davon
- die erforderliche Zuverlässigkeit für die Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - sowohl der spielbetreibenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll
- Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Voraussetzungen bei Spielen mit Geldgewinn
- Das Spiel muss in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
- Es dürfen dort höchstens drei derartige Spiele veranstaltet werden.
Voraussetzungen bei Spielen mit Warengewinn
Das Spiel muss
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
- Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden)
veranstaltet werden. In Gaststätten dürfen höchstens 3 solcher Spiele veranstaltet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§§ 24 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Verbindung mit § 16 Ausführungsgesetz Glücksspielstaatsvertrag NRW; 33 d Absatz 1 GewO und § 60 a Absatz 2 Satz 2 GewO
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zum Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit müssen Sie online oder bei der zuständigen Behörde beantragen. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter*innen oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die beantragte Erlaubnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 33d Absatz 1 GewO (stehendes Gewerbe):
- für Geldgewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 100 bis 650 Euro
- für Warengewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 50 bis 325 Euro
Die Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 60 a Absatz 2 GewO (Reisegewerbe):
- je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal für die Dauer der Marktveranstaltung: von 25 bis 100 Euro
Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.
Sie können die Gebühr überweisen oder bar bei einem Geldinstitut einzahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten möchten, benötigen Sie gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind als mit dem "stehenden Gewerbe".
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022