Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Gewährung einer staatlichen Unterhaltsersatzleistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und deren anderer Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.
Mehr zum Thema erfahren Sie auf den Seiten des Jugendamtes auf dortmund.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes
- Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
- Wenn vorhanden: Unterhaltstitel
Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
Formulare
Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen.
Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Die Leistung wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres angeboten. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn das Kind
- bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland lebt
- nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder im Falle einer anderen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzt.
Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt. Das Gleiche gilt, wenn das Kind trotz getrennter Wohnungen gemeinsam von beiden Elternteilen erzogen wird. Nach dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz gelten für Kinder im Alter von 12 - 17 Jahren besondere Regelungen, wenn der alleinerziehende Elterteil Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezieht. Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt besteht in diesen Fällen nur dann, wenn
- das Kind keine Sozialgesetzbuch II-Leistungen (SGB II) - sogenannte Hartz IV-Leistungen - vom Jobcenter bezieht oder
- der Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II vermeidet oder
- der alleinerziehende Elternteil über ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 € verfügt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- Unterhaltsvorschussgesetz
- SGB I und SGB X
- BGB, ZPOund FamFG
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dortmund
Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023