Unterhaltsvorschuss BewilligungOnline erledigen

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden

    Hinweise für Lippe

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Str. 5

    37256 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 62 0

    Fax: 05231 63011 1010

    E-Mail: uv.kreislippe@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Regionalbüro Oerlinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    33813 Oerlinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1510

    E-Mail: regionalbuero-oerlinghausen@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Regionalbüro Blomberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 35

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-2050

    E-Mail: regionalbuero-blomberg@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachteam Verwalt. Jugend, Kindergärten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Dienste

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Regionalbüro Dörentrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 11

    32694 Dörentrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1655

    Fax: +49 5231 63011-9749

    E-Mail: regionalbuero-doerentrup@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
    • Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
    • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.

    Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

    • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
    • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
    • wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens EUR 600,00 brutto monatlich haben.

    Unterhaltsvorschuss kann Ihr Kind auch bekommen, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt.

    Wenn Sie mit einem neuen Partner oder Partnerin verheiratet oder verpartnert sind, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
    Wenn Sie mit Ihrem neuen Partner oder neuen Partnerin keine Ehe oder Lebenspartnerschaft führen, können Sie (weiterhin) Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen.

    Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.


    Gerne beraten wir Sie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Den Antrag müssen Sie schriftlich bei uns stellen.

    Wir beraten Sie gerne in unseren Regionalbüros.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Unterhaltsvorschuss wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird.

    Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend gezahlt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Zuständigkeit der Regionalbürs richtet sich nach Ihrem Wohnort
    Regionalbüro Blomberg: für Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg

    Regionalbüro Dörentrup: für Barntrup, Dörentrup, Extertal und Kalletal

    Regionalbüro Oerlinghausen für Augustdorf, Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schlangen

    Sie finden die Kontakdaten Ihrer Ansprechperson unter "Mitarbeitende".

    Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de