Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
Hinweise für Lippe
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
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Ansprechpartner
Regionalbüro Dörentrup
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Telefon Festnetz: +49 5231 62-1655
Fax: +49 5231 63011-9749
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
- wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens EUR 600,00 brutto monatlich haben.
Unterhaltsvorschuss kann Ihr Kind auch bekommen, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt.
Wenn Sie mit einem neuen Partner oder Partnerin verheiratet oder verpartnert sind, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
Wenn Sie mit Ihrem neuen Partner oder neuen Partnerin keine Ehe oder Lebenspartnerschaft führen, können Sie (weiterhin) Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen.
Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
Gerne beraten wir Sie.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Den Antrag müssen Sie schriftlich bei uns stellen.
Wir beraten Sie gerne in unseren Regionalbüros.
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Fristen
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Unterhaltsvorschuss wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird.
Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend gezahlt werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Zuständigkeit der Regionalbürs richtet sich nach Ihrem Wohnort
Regionalbüro Blomberg: für Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg
Regionalbüro Dörentrup: für Barntrup, Dörentrup, Extertal und Kalletal
Regionalbüro Oerlinghausen für Augustdorf, Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schlangen
Sie finden die Kontakdaten Ihrer Ansprechperson unter "Mitarbeitende".
Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023