Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind grundsätzlich, wenn es
- seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
- von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt
- unter 18 Jahre alt ist
- im Alter von 12 bis 17 Jahren unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass das Kind keine Leistungen des Jobcenters bezieht oder der dortige Bedarf durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt werden würde oder der alleinerziehende Elternteil im Jobcenter-Bezug mindestens 600 Euro verdient.
Ab dem 01.01.2024 wird Unterhaltsvorschuss in folgender Höhe gezahlt:
- für Kinder bis 5 Jahren 230,00 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro.
Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge angerechnet. Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung und wird bei anderen Sozialleistungen (z. B. des Jobcenters nach SGB II) angerechnet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Ausweis/Pass, sofern vorhanden auch von den Kindern
- Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Haushaltsbescheinigung (kostenlos erhältlich beim örtlichen Bürgerservice)
- Bescheid über Waisenbezüge
- Bescheid des Jobcenters
- Nachweise zu Einkünften und Vermögen
- Unterhaltstitel
- Unterlagen des Rechtsanwaltes
- Angaben, ob durch ein anderes Jugendamt bereits UVG-Leistungen bewilligt wurden
Je nach Lebenslage müssen nicht alle der genannten Unterlagen vorgelegt werden oder im Einzelfall kann die Einreichung darüber hinausgehender Dokumente notwendig werden.
Formulare
Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen.
Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.
Voraussetzungen
Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?
Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn
- Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
- Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
- Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.
Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.
Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
- Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.
Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?
In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:
- Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
- Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
- Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
- Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
- Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.
Rechtsgrundlage(n)
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023
Stichwörter
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