Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig oder -willig ist.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt im Download.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt ab dem 01.01.2024 nach Abzug des Kindergeldes:
0 bis 5 Jahre 230,00 € 6 bis 11 Jahre 301,00 € 12 bis 17 Jahre 395,00 €
Die Unterhaltsvorschussstelle des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über eine eigene Unterhaltsvorschussstelle.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen.
Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.
Voraussetzungen
Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?
Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn
- Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
- Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
- Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.
Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.
Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
- Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.
Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?
In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:
- Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
- Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
- Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
- Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
- Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.
Rechtsgrundlage(n)
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann ab sofort online gestellt werden: "Online Service"
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023
Stichwörter
Hinweise für Wesel