Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz
im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen
Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie dies in Deutschland beurkunden lassen.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Haben Sie im Ausland geheiratet oder sind Sie im Ausland Eltern geworden? Dann kann dieses Ereignis auch ins deutsche Personenstandsregister nachgetragen werden. Welche Unterlagen Sie benötigen und welche Voraussetzungen hierbei notwendig sind, können Sie in einem persönlichen Gespräch von uns erfahren.
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erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen
- bei Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen in Deutschland: die Geburtsurkunden
- bei Geburt der Lebenspartner im Ausland: die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft: Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften
- im Falle einer früheren Ehe: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk, ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss rechtsgültig begründet worden sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen
- die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige,
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen oder ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland - Antragsberechtigte:
- jeder Lebenspartner beziehungsweise jede Lebenspartnerin
- sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen. Das Standesamt stellt Ihnen nach erfolgter Registereintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung in Nordrhein-Westfalen: EUR 40
Nachträgliche Beurkundung in Berlin: EUR 80
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 10
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Berlin: EUR 12
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 5
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Berlin: EUR 6
Weitere Informationen
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück