Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen

    Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie dies in Deutschland beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnortes eines Verlobten. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.
    Besondere Regelungen sind zu beachten, wenn eine Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung durchzuführen ist.
    Eheschließungen werden freitags vormittags im Trauzimmer des Rathauses und auf der Burg Rode durchgeführt.
    In der Regel werden an einem Samstag im Monat vormittags Eheschließungen auf Burg Rode oder im Trauzimmer des Rathauses angeboten. Eine Terminabsprache mit dem Standesamt Herzogenrath ist jedoch unerlässlich.

    Ehefähigkeitszeugnis

    Deutsche Staatsangehörige, die für eine beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können dies beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Die für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendigen Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.

    Erfragen Sie beim Standesamt, welche Kosten ggfls. von Ihnen zu entrichten sind.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 35 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Erfragen Sie beim Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. (sofern Trauzeugen vorhanden sind, werden auch die Personaldokumente von diesen benötigt.)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss rechtsgültig begründet worden sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen
    • die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
      - deutsche Staatsangehörige,
      - Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen oder ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
    • Antragsberechtigte:
      - jeder Lebenspartner beziehungsweise jede Lebenspartnerin
      - sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen. Das Standesamt stellt Ihnen nach erfolgter Registereintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung in Nordrhein-Westfalen: EUR 40 Nachträgliche Beurkundung in Berlin: EUR 80 Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 10 Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Berlin: EUR 12 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 5 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Berlin: EUR 6

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de