Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen

    Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie dies in Deutschland beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:

    • Geburtsurkunde
      (der letzten 110 Jahre)
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
      (der letzten 110 Jahre)
    • Eheurkunde
      (der letzten 80 Jahre)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
      (der letzten 30 Jahre)

    Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.

    Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.

    Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei

    Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • schriftliche Vollmacht

    Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
    • Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
    • Kinder: Ihre Geburtsurkunde
    • Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils

    Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6ba0a3f11263d83efc738214362cab6c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-4 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenhofer Straße 36

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-0

    Fax: 0212 290-3645

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33-42 Beurkundungen, Namensänderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenhofer Straße 36

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-0

    Fax: 0212 290-3645

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Sowie gegebenenfalls zusätzlich

    • Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
    • Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
    • Kinder: Ihre Geburtsurkunde
    • Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
    • Sonstige: schriftliche Vollmacht 

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss rechtsgültig begründet worden sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen
    • die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
      - deutsche Staatsangehörige,
      - Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen oder ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
    • Antragsberechtigte:
      - jeder Lebenspartner beziehungsweise jede Lebenspartnerin
      - sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen. Das Standesamt stellt Ihnen nach erfolgter Registereintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung in Nordrhein-Westfalen: EUR 40 Nachträgliche Beurkundung in Berlin: EUR 80 Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 10 Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Berlin: EUR 12 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 5 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Berlin: EUR 6

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden nur für die letzten 110 Jahre, Eheurkunden nur für die letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden nur für die letzten 30 Jahre bei uns beantragen können. Alle Personenstandsfälle, die älter sind, können Sie über das Stadtarchiv anfordern.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt. 

    Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden. 

    Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de