Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II (das sogenannte Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) erhalten. Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag erbracht.
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie
- erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
- das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter) nocht nicht erreicht haben und
- Ihren gewöhntlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.
Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobox auf dieser Seite. Weitere Informationen zur Gewährung des Arbeitslosengeldes II erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Die Leistungsbearbeitung für die Bürgerinnen und Bürger aus Rahden, Espelkamp und Stemwede erfolgt seit dem 01. Januar 2018 am Jobcenter-Standort in Espelkamp.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt proArbeit Jobcenter
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 807-16500
Fax: 0571 807-36500
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und eine zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist es ratsam ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbetung am Standort Espelkamp zu vereinbaren. Einen entsprechenden Termin erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail.
Formulare
Hinweise für Rahden
Voraussetzungen
- Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
- seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
- trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Verfahrensablauf
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
- Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.
Fristen
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Bearbeitungsdauer
Keine Angaben
Kosten
Hinweise für Rahden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023
Stichwörter
Hinweise für Rahden