Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die Sozialplattform umfasst folgende Leistungsbereiche:
Arbeitslosigkeit & Arbeitssuche: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Arbeitsgelegenheiten; Arbeitslosengeld; Ausgleichsabgabe in Fällen von Schwerbehinderung; Bürgergeld; Eingliederung von Langzeitarbeitslosen; Eingliederung von Selbstständigen; Einstiegsgeld; Ermäßigtes Nahverkehrsticket; Förderung aus dem Vermittlungsbudget; Förderung schwer zu erreichender junger Menschen; Freie Förderung; Kommunale Eingliederungsleistungen; Pass für Geringverdienende; Teilhabe am Arbeitsmarkt
Sozialhilfe & Grundsicherung: Einmalige Bedarfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bildung und Teilhabe
Wohnen: Wohngeld; Wohnberechtigungsschein; Übernahme von Mietrückständen
Schule, Studium, Ausbildung: Berufsausbildungförderung (BAföG); Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Leistungen für Familien: Kindergeld; Kinderzuschlag; Bildung und Teilhabe; Familienpass
Migration & Asyl: Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Sozialleistungsfinder: Der Sozialleistungsfinder gibt Ihnen eine Übersicht über Sozialleistungen für die Sie anspruchsberechtigt sein könnten. Der Finder dient lediglich zu Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Arbeitsvertrag
Formulare
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Voraussetzungen
- Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
- seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
- trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter
Verfahrensablauf
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
- Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.
Fristen
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Bearbeitungsdauer
Keine Angaben
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023
Stichwörter
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