Eingliederung von Langzeitarbeitslosen BewilligungOnline erledigen

    Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Bewilligung

    Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.

    Online-Dienste

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Qualifizierung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
      • zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
      • seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
      • trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
    • Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
    • Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
    • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
      • Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
      • Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

    • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
    • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
    • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
    • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
    • Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.

    Fristen

    Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angaben

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de