Personalausweis AusstellungOnline erledigen

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
    Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die  "Online-Terminvergabe".
    Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jede*n deutsche*n Staatsangehörige*n eine Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.

    • Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
    • Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
    Allgemeine Hinweise:
    • Fingerabdrücke sind ab dem 02.08.2021 PFLICHT!
    • Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann zusätzlich zum normalen Personalausweis ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
    Online-Ausweisfunktion:
    • Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss der vorläufige 5-stellige PIN durch einen 6-stelligen PIN Ihrer Wahl ersetzt werden.
      Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.
    • Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, ihn aber erst noch aktivieren müssen, können Sie das online auf der Internetseite
      www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_63254be5e7561cf5cdc30e76aa2d7abc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit
    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten den Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads)
    • Personenstandsurkunde 
      • Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder
      • Heiratsurkunde und falls vorhanden ein Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind)
    • bei unter 16-jährigen ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
    • gegebenenfalls ein Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (z.B. Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro)
    Anforderungen an das Lichtbild:
    • schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimetern im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
    • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
      • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin. 
      • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
    • Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
       

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

    Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Es werden folgende Gebühren erhoben:

    • für einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 37,00 Euro
    • für einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 22,80 Euro und
    • für einen vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro.

    Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeit eines Personalausweises
    • Allgemein ist ein Personalausweis 10 Jahre gültig.
    • Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de