Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Senden
Sie möchten einen Personalausweis beantragen?
Dann kommen Sie zu den angegebenen Öffnungszeiten in unser Bürgerbüro.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Online-Ausweisfunktion
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID). Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Behördengänge oder auch geschäftliche Angelegenheiten ganz einfach elektronisch. Dies spart Zeit, Kosten und Wege. Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.
Sie müssen vor Nutzung der eID Funktion die Transport-PIN, die Ihnen per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter
Sie benötigen zur Nutzung
- einen Internetzugang
- den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion (seit 15.7.2017 grundsätzlich eingeschaltet)
- die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN)
- ein geeignetes Smartphone mit AusweisApp2 oder einen PC mit Kartenlesegerät
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Senden
Verfahrensablauf
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Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Senden
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024
Stichwörter
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