Personalausweis AusstellungOnline erledigen

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Für deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren ist im Regelfall ein Personalausweis auszustellen. Auf Antrag beider Elternteile kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Entsprechende Formulare finden Sie unter "benötigte Unterlagen".

    Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

    Für die Beantragung ist persönliche Vorsprache erforderlich. Es dauert ca. 4 Wochen bis der Ausweis fertig gestellt ist. Diese werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.

    In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen sind der alte Ausweis und  ein Foto. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.

    Der Personalausweis sollte grundsätzlich persönlich abgeholt werden und kann nur ausgehändigt werden, wenn der Erhalt des PIN-Briefes bestätigt wird. Bei Nichterhalt des PIN-Briefes ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich.

    Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist.  Weitere Informationen finden Sie über die Seite des Auswärtigen Amtes.

    Das Bürgerbüro erteilt Ihnen hierzu keine verbindlichen Auskünfte.  (§ 1 Absatz 1 ; 1.1.2 Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten) PassVwV

    Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig.

    Personalausweis (Erstantrag)

    Der Personalausweis kann auf Antrag beider Elternteile ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden, spätestens ist er jedoch ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu beantragen. In diesem Fall ist eine Antragsstellung bereits 4-6 Wochen vor dem 16. Geburtstag möglich.

    Um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, empfiehlt es sich, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.

    Personalausweis (Eheschließung)

    Trifft zu, wenn geheiratet haben und Ihr Familienname sich geändert hat.

    Personalausweis (Eintrag eines Doktortitels)

    Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren Personalausweis eintragen lassen?  Legen Sie uns bitte die Genehmigungsurkunde vor.

    Personalausweis (Einbürgerung)

    Trifft zu, wenn Sie sich einbürgern lassen haben und nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_08adddcf4e1896241be92420051cd8d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Alter Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Original Geburtsurkunde

    • Biometrie taugliche  Passbilder (nicht älter als 6 Monate)

    • Einverständniserklärung (falls beantragende Person unter 16 Jahre)

    • Genehmigungsurkunde (Bei Eintrag eines Doktortitels)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Name Typ Kosten unter 24 Jahre Gebuehr 22,80 EUR ab 24 Jahre Beitrag 37,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de