Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Beantragung eines neuen Personalausweises
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes. Wird der Antrag bei der örtlich unzuständigen Behörde (zum Beispiel Nebenwohnsitz oder Urlaubsort in Deutschland) gestellt, so ist zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" der zuständigen Behörde nötig.
Für Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz im Inland ist die Deutsche Auslandsvertretung am ausländischen Wohnort zuständig. Wird der Antrag trotzdem im Inland gestellt, so muss die Ausweisbehörde zuvor die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Auslandsvertretung einholen.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Der Antragsteller und sein gesetzlicher Vertreter können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Auf Wunsch des Antragstellers wird der Ausweis mit auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücken hergestellt. Ausweise für Kinder bis zum 6. Lebensjahr werden immer ohne Fingerabdrücke hergestellt.
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind unterschreiben. Jüngere Kinder dürfen unterschreiben, wenn sie ihren Namen schreiben können.
Das Kind ist bei der Antragstellung immer zwingend mitzubringen.
Änderungen:
Bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse, z. B. des Namens nach Eheschließung oder Scheidung, ist unverzüglich ein neuer Ausweis zu beantragen. Der alte Ausweis wird durch die Namensänderung ungültig.
Bei Wohnsitzänderung wird der Ausweis kostenlos durch Anbringung eines Aufklebers geändert.
eID-Funktion:
Der Ausweis hat eine elektronische Identitätsfunktion (eID-Funktion), die auf einem integrierten Chip gespeichert ist. Für Personen die noch keine 16 Jahre alt sind, ist die eID-Funktion deaktiviert. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres kann die Aktivierung der eID-Funktion kostenfrei beantragt werden. Weitere Informationen über die Möglichkeiten des Ausweises können der Infobroschüre entnommen werden, die den Bürgern bei Beantragung des Ausweises kostenlos angeboten wird.
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Ausweise alter Art bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden.
Beantragung vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie sofort ein vorläufiges, im Gültigkeitszeitraum eingeschränktes Ausweisdokument. Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen. Es wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt (nicht älter als 6 Monate).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lindlar
Beantragung eines neuen Personalausweises:
- abgelaufener Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (falls nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Einverständniserklärung (formlos)und Ausweis des abwesenden Elternteils oder Sorgeberechtigten
Beantragung vorläufiger Personalausweis:
Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Formulare
Hinweise für Lindlar
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
Hinweise für Lindlar
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lindlar
Verfahrensablauf
Hinweise für Lindlar
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
- Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
- Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
Fristen
Hinweise für Lindlar
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lindlar
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Hinweise für Lindlar
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lindlar
Weitere Informationen
Hinweise für Lindlar
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024
Stichwörter
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