Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Oberhausen
Link zum Personalausweisgesetz
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises 6 Jahre. Bei über 24 jährigen Personen beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Lichtbilder für die Beantragung eines Personalausweises können in jeder Bürgerservicestelle an den dafür vorhandenen Terminals erstellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Alter Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild
- ggf. standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
Personen, die kürzlich die deutsches Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung erhalten haben, nformieren sich vor Beantragung bitte telefonisch, über die mitzubringenden Unterlagen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Oberhausen
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
- Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
- Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
Fristen
Hinweise für Oberhausen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
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Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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Vorläufiger Personalausweis; Gebühr: 10,00 EUR
Person unter 24 Jahre; Gebühr: 22,80 EUR
Person über 24 Jahre; Gebühr: 37,00 EUR (seit dem 01.01.2021)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Der vorläufige Personalausweis kann am Tag der Beantragung unmittelbar mitgenommen werden. Endgültige Dokumente haben eine Produktionszeit von etwa 4 Wochen. Sie erhalten im Zuge der Beantragung ein Abholdatum für Ihren endgültigen Personalausweis. Bitte kommen Sie nicht vor diesem Abholdatum, auch wenn Sie in der Zwischenzeit einen Brief der Bundesdruckerei erhalten. Das Identitätsdokument liegt dann noch nicht zur Abholung bereit.
Zum 02.08.2021 tritt die Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist jede/r Antragsteller/in verpflichtet ihre/seine Fingerabdrücke im Zuge der Beantragung abzugeben. Dieses gilt nicht für vorläufige Personalausweise.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:
https://www.personalausweisportal.de
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis
https://www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis
Online-Version dieser Broschüre
https://www.ausweisapp.bund.de
(Download der AusweisApp2 für den Online-Ausweis, Videos zur Handhabung des Online-Ausweises, Support per Telefon und E-Mail)
Informationen über Ihre Sicherheit im Internet
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024
Stichwörter
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