Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn verlängern
Hinweise für Mönchengladbach
Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und über eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet verfügen, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.
Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
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erforderliche Unterlagen
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Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:
- Nachweise über Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag) oder Ihre selbständige Tätigkeit,
- Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
- Nachweise über Ihre Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung).
Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Formulare
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- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
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- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und sollen Dienstpflichten in Deutschland erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 19c Abs. 4 AufenthG
Verfahrensablauf
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Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). - Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). - Für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
- Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
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- Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach der geplanten Dauer Ihrer Dienstverrichtung.
Wenn Sie Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis haben, wird diese unbefristet erteilt. - Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
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etwa sechs bis acht Wochen
Kosten
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Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/ - Informationen zur Erhalt der Niederlassungserlaubnis auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (deutsch):
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Niederlassen/niederlassen-node.html - Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 10.07.2020
Stichwörter
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