Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

    Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie. Sie bieten Hilfen durch Gespräche und ärztliche Untersuchungen an. Sprechstunden werden in Soest, Lippstadt und Werl angeboten. Auch Hausbesuche sind möglich. Für Beratungen/Kontakt sollten möglichst Termine vereinbart werden.

    An den Sozialpsychiatrischen Dienst können sich Menschen wenden, die

    • Fragen zu psychischen Störungen oder Erkrankungen bei sich oder Angehörigen haben,
    • zusätzliche Unterstützungen brauchen, aber nicht wissen, wo sie Hilfe erhalten,
    • jemanden kennen, der Hilfe braucht; selbst aus gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Gründen in eine Krise geraten und nicht mehr weiter wissen oder deren Angehörige sich in einer solchen Situation befinden,
    • Angst haben, dass sich jemand das Leben nehmen will oder so krank ist, dass er sich oder Andere gefährdet.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstes arbeiten bezirksbezogen unter Berücksichtigung der Schweigepflicht und in fachlicher Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen und anderen sozialen Fachdiensten im Kreis.

    Im Auftrag von Gerichten oder Sozialleistungsträgern werden im Sozialpsychiatrischen Dienst auch fachärztliche Gutachten oder Stellungnahmen gefertigt. Die Kosten müssen von den jeweiligen Auftraggebern übernommen werden.

    Termine nach Vereinbarung

    Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch einen Termin mit den ganz unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_afe79861641d8e87d3a0c6b6c4b67571

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsförderung

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsförderung

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsförderung

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

    sowie

    • eine Einschränkung der Teilhabe.

    Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
    • Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Keine

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Die Beratung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de