Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Unterhaltungsarbeiten an städt. Straßen und Nebenanlagen (Gehwege, Parkflächen usw.) obliegen dem Tiefbauamt. Die erforderlichen Arbeiten sowie Sicherungen der Unfallgefahren werden durch das Tiefbauamt beauftragt, beaufsichtigt und durch eine Tiefbau-Fachfirma ausgeführt.
Möchten Sie einen Straßenschaden melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-6100
Fax: 02406 83-6198
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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