Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm


    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

    Rechtsgrundlagen allgemein
    • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e8ab61b5e8987d5859f0ebcca88f129

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baurecht und Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4301

    Fax: 02381 17-2958

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Antrag auf Abgeschlossenheit (s. Antragsformular)
    • weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag


    Die Unterlagen sind 2- fach einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Antragsteller zusammen mir der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück, die zwiete Ausfertigung verbleibt bei der BAuaufsichtsbehörde.

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans
    erste Ausfertigung                                                                           100,- €
    je weitere Ausfertigung                                                                     30,- €

    Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung

    je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben)

    - Gebäudeklasse 1 u. 2 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018)                       75,- €

    - Gebäudeklasse 3, 4, 5 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018)                     100,- €

    je Sondereigentumsanteil (Bestandsgebäude)                              150,- €
    je Garage/ Stellplatz                                                                         20,- €

    jede Mehrausfertigung der Bescheinigung                                        30,- €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de