Abgeschlossenheitsbescheinigung AusstellungOnline erledigen

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Espelkamp durch das Sachgebiet Bauordnung & Denkmalschutz ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.

    Der Aufteilungsplan muss eine von der Bauordnungsbehörde mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

    In der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Bauordnungsbehörde, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_76884844921426acd3187258152f2874

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.2.2 Bauordnung, Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Aufteilungsplan (in mindestens 2-facher Ausfertigung)
    • Antragsformular
    • Lageplan 1:500
    • Sämtliche Grundrisse 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
    • Ansichten/Schnitte 1:100 (jedoch nicht größer als DIN A3)
    • Grundbuchauszug in Kopie (1-fach)

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richten.

    Hinzu kommen noch Gebühren je nach Anzahl der gewünschten Ausfertigungen:

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 oder § 32 Abs. 2 Nr. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: 100,00 Euro
    je weitere Ausfertigung: 30,00 Euro

    Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 oder § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung)

    a) je Sondereigentumsanteil: 50,00 Euro bis 150,00 Euro
    b) je Garagenstellplatz: 20,00 Euro
    c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de