Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Möglichkeiten der eigentumsrechtlichen Aufteilung von Gebäuden. Wohnungseigentum stellt dabei ein Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnung dar. Daneben gibt es auch Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden, abgeschlossenen Raumeinheiten, z.B. Geschäfts- und Praxiseinheiten. Diese werden als Teileigentum bezeichnet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Antragsformular
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit vollständiger Angabe der aktuellen Katasterbezeichnung im Maßstab 1:500
- Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 aller betroffenen, d.h. zu trennenden Wohnungen/Räume bzw. sonstigen Flächen (Aufteilungsplan)
- Ansichten des Gebäudes im Maßstab 1:100 der betroffenen Gebäudeseite
Alle Unterlagen sind mindestens zweifach einzureichen. Sollte mehr als eine Ausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt werden, sind entsprechende Mehrausfertigungen der Unterlagen einzureichen.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung hängt in erster Linie von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Erteilung in mindestens vier Wochen gewährleisten.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
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