Abgeschlossenheitsbescheinigung AusstellungOnline erledigen

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Eigentum an Gebäuden oder Grundstücken muss nicht immer deren Gesamtheit betreffen, sondern kann sich auch lediglich auf bestimmte Anteile beziehen. Teileigentümer von Gebäuden- (z.B. Wohnungseigentümer) sind im Grundbuch eingetragen.

    Voraussetzung für diese Eintragung ins Grundbuch ist eine Bescheinigung des Bauordnungsamtes inklusive geprüfter Bauzeichnungen über die vorliegende Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung. Eine in sich abgeschlossene Wohnung muss eigenständig funktionieren (Bad und Küche besitzen) und über einen eigenen Zugang (Wohnungstür) verfügen.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann formlos beantragt werden.

    Öffnungszeiten:
                                                  Montags      8:30 Uhr - 12:00 Uhr         
                                                  Mittwochs    8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr      
                                                  Freitags       8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Bitte nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich per E-Mail an bauaufsicht@mail.aachen.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a1a6d87b13a947a2df268d188c5a35fb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsabteilung (Bauaufsicht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-63100

    Fax: 0241 413541-6310

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-63009

    Fax: 0241 413541-6300

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
    • Eigentumsnachweis
    • Lageplan im Maßstab 1:500 oder
    • Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in
      zweifacher Ausfertigung
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100

    In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.

    Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

    Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVerwGebO) Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de