Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. Meistens betrifft dies die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Antragsberatung der Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Formloser Antrag
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag in zweifacher Ausfertigung ein. Diesem Antrag fügen Sie bitte die aktuellen Angaben von Gemarkung, Flur, Flurstück oder Flurstücken bei. - Zusatzerklärung
In der Zusatzerklärung versichern Sie, dass Ihre Katasterangaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück oder Flurstücken aktuell und vollständig sind. Sie finden das Formular im Downloadservice. - Bauzeichnungen
Reichen Sie bitte Bauzeichnungen in zweifacher Ausfertigung ein, die aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten bestehen. Die Bauzeichnungen dürfen dabei das Format DIN A3 nicht übersteigen. Skizzen können wir leider nicht akzeptieren. Kennzeichnen Sie bitt
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.
Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Grundlage für die Errechnung der Gebühren zur Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW).
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021