Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Willich
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.
Fristen
Hinweise für Viersen
Die Bearbeitung eines Antrages nimmt bis zu ca. 4 Wochen in Anspruch.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Willich
- 3 Monate
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
a) für die erste Ausfertigung 100,00 € b) für jede Mehrausfertigung 30,00 € c1) je Wohnung mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 100,00 € c2) je gewerblicher/sonstiger Eigentumsanteil mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 150,00 € d) je Stellplatz 20,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts die Anlegung von Wohnungs- oder Teilungsgrundbüchern beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Willich
Gebührenrahmen
20,00 bis 150,00 Euro je nach Antragsgegenstand und je Sondereigentum und 30,00 Euro je weiterer Ausfertigung des Aufteilungsplans und je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung (siehe Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO).
Bearbeitungszeitraum
Als grober Anhaltspunkt gilt eine Bearbeitungszeit innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
Hinweise für Viersen