Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtliche Bauaufsicht/Anträge

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Antragsvordruck, Eigentumsnachweis, Lageplan oder Flurkartenauszug (nicht älter als drei Monate) maximal in DIN A3, Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten) in DIN A3

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Die Bearbeitung eines Antrages nimmt bis zu ca. 4 Wochen in Anspruch.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 3 Monate

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      a) für die erste Ausfertigung 100,00 € b) für jede Mehrausfertigung 30,00 € c1) je Wohnung mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 100,00 € c2) je gewerblicher/sonstiger Eigentumsanteil mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 150,00 € d) je Stellplatz 20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts die Anlegung von Wohnungs- oder Teilungsgrundbüchern beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gebührenrahmen

    20,00 bis 150,00 Euro je nach Antragsgegenstand und je Sondereigentum und 30,00 Euro je weiterer Ausfertigung des Aufteilungsplans und je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung (siehe Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO).

    Bearbeitungszeitraum

    Als grober Anhaltspunkt gilt eine Bearbeitungszeit innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de