Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Kreisverwaltung Viersen ist als untere Bauaufsicht für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und in der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Bildung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum für Teile eines Gebäudes ermöglicht. Die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit sind im § 3 Abs. 3 WEG geregelt. Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. 

    Sofern Sie also beabsichtigen, z. B. in Ihrem Mehrfamilienhaus die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu veräußern, ist hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
    • Eigentumsnachweis
    • Lageplan im Maßstab 1:500 oder
    • Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in
      zweifacher Ausfertigung
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100

    In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.

    Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer)
    • Bauzeichnungen: Lage-/Katasterplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse aller Etagen (Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A 3 nicht übersteigen.)

    Alle Unterlagen sind mindestens 2-fach vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen. Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Die Bearbeitung eines Antrages nimmt bis zu ca. 4 Wochen in Anspruch.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      a) für die erste Ausfertigung 100,00 € b) für jede Mehrausfertigung 30,00 € c1) je Wohnung mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 100,00 € c2) je gewerblicher/sonstiger Eigentumsanteil mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 150,00 € d) je Stellplatz 20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts die Anlegung von Wohnungs- oder Teilungsgrundbüchern beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de