Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Haan
Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
- Eigentumsnachweis
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder
- Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in
zweifacher Ausfertigung - Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100
In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.
Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
Formulare
Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))
Voraussetzungen
Hinweise für Haan
Das zu teilende Gebäude muss bauaufsichtlich genehmigt sein, die beabsichtigte Teilung muss dem Baurecht entsprechen und das Teileigentum muss im baurechtlichen Sinne in sich abgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Haan
§ 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Haan
Eingang des Antrags bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, Registrierung der Unterlagen, Versand einer Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit, danach Prüfung der Unterlagen und Erteilung der Bescheinigung, Versand der Unterlagen und des Gebührenbescheids an den Antragsteller / die Antragstellerin
Fristen
Hinweise für Haan
Keine gesetzlichen Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus, durch die Bauaufsichtsbehörde können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Haan
2 - 6 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
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