Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Sie möchten Ihr Gebäude in Sondereigentum, z.B. in mehrere eigenständige Wohnungen aufteilen? Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie dem Grundbuchamt vorlegen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1020aaaf1f33a66526451b39e77d76e5

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    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleestraße 8

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann)
    • Eigentumsnachweis
    • Lageplan im Maßstab 1:500 oder
    • Aktuelle Flurkarte, nicht älter als 3 Monate, jeweils in
      zweifacher Ausfertigung
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100

    In der Bauzeichnung müssen alle zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehörenden Einzelräume, auch die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind als solche (z. B. mit "G") anzugeben. Neben der Lagebezeichnung des Grundstückes (Ort, Straße und Hausnummer) sowie der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) geben Sie bitte auch die Bezeichnungen des Grundbuches und Grundbuchblattes an.

    Die Zeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.

    Formulare

    Keine (formloser Antrag (gegebenenfalls hält die untere Bauaufsichtsbehörde ein Muster vor, das verwendet werden kann))

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haan

    Das zu teilende Gebäude muss bauaufsichtlich genehmigt sein, die beabsichtigte Teilung muss dem Baurecht entsprechen und das Teileigentum muss im baurechtlichen Sinne in sich abgeschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan

    § 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haan

    Eingang des Antrags bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, Registrierung der Unterlagen, Versand einer Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit, danach Prüfung der Unterlagen und Erteilung der Bescheinigung, Versand der Unterlagen und des Gebührenbescheids an den Antragsteller / die Antragstellerin

    Fristen

    Hinweise für Haan

    Keine gesetzlichen Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus, durch die Bauaufsichtsbehörde können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haan

    2 - 6 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    Ausfertigung eines Aufteilungsplans nach § 7 Absatz 4 Nummer 1 oder § 32 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes: Gebühr: Euro 100 - je weitere Ausfertigung Gebühr: Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.1 AVerwGebO) Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 oder § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (Abgeschlossenheitsbescheinigung) Gebühr: a) je Sondereigentumsanteil Euro 50 bis 150 b) je Garagenstellplatz Euro 20 c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung Euro 30 (s. Tarifstelle 2.7.2 AVerwGebO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar. Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Haan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de