Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
Die befristete Erlaubnis für eine gewerbsmäßige Veranstaltung zur Schaustellung von Personen, kann auf Antrag verlängert werden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Eine Erlaubnis für die Schaustellung von Personen benötigen
- die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
- Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
Anderen Erlaubnisse, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sein könnten, werden von der Erlaubnis zur Schaustellung von Personen nicht abgedeckt. Sofern Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung.
Die Veranstaltung darf erst nach Erhalt der Erlaubnis stattfinden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Espelkamp
- Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen bzw. gewährleisten, dass Sie in Zukunft die Schaustellung von Personen ordnungsgemäß betreiben werden.
- Die Schaustellungen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Schaustellungen von Personen verstoßen üblicherweise gegen die guten Sitten, wenn sie mit der Menschenwürde der zur Schau gestellten Person nicht vereinbar sind. Es kommt nicht darauf an, ob die betroffene Person damit einverstanden ist. Als unzulässig im Sinne dieser Definition gelten z.B. Peepshows und Geschlechtsverkehr vor Publikum.
- Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen.
Entscheidend ist einerseits das Umfeld des Gewerbebetriebes. Üblicherweise sind solche Betriebe in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Schulen nicht zulässig. Außenstehende sollten nicht ungewollt mit Schaustellungen konfrontiert werden. Andererseits kann ein Betrieb unzulässig sein, wenn von ihm unzulässige Immissionen ausgehen, z.B. Gerüche oder Lärm.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Die Erlaubnis können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schrichtlich beantragen. Eine telefonische oder elektronische Beantragung mit einer einfachen E-Mail ist nicht möglich.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Fristen
Die Verlängerung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6 a Abs. 2 GewO) (Genehmigungsfiktion).
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
- zu erwarten ist, dass die Schaustellungen den guten Sitten zuwiderlaufen werden oder
- der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.04.2024
Stichwörter
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