Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
Hinweise für Euskirchen
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Ansprechpartner
Stadt Euskirchen - Fachbereich Recht und Ordnung/Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02251/140
E-Mail: gewerbeamt@euskirchen.de
Stadt Euskirchen
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0225114490
E-Mail: gewerbeamt@euskirchen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Links § 33a Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33a.html]§ 49 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__49.html]
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.04.2024
Stichwörter
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