Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen wie beispielsweise Striptease oder Tabledance durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auch wenn Sie lediglich Ihre Geschäftsräume für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Sie gilt generell nur für den genannten Raum und den/die Antragsteller*in persönlich. Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem, oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. In der Regel wird die Erlaubnis zur Schaustellung von Personen unbefristet erteilt. Sollte allerdings eine Verlängerung zu beantragen sein, so gelten für diese Verlängerung dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne, aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.
Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse. Wollen Sie beispielsweise als Gastwirt*in Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung.
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Ansprechpartner
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
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Telefon Festnetz: 0214 406-36111
E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
Stadt Leverkusen
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Telefon Festnetz: 02144063037
E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
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erforderliche Unterlagen
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- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit einer Meldebescheinigung,
- ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht-EU-Angehörigen),
- Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und evtl.er Einbauten,
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
- Bescheinigung in Steuersachen der Wohngemeinde,
- ggf. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung),
- evtl. Handelsregisterauszug,
- evtl. Baugenehmigung (bei erstmaliger Nutzung für Schaustellung von Personen),
- evtl. Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Verwaltungstätigkeit wird vorab eine Verwaltungsgebühr von 50,00 EUR fällig. Erst nach Abschluss der Verwaltungstätigkeit enthält der Erlaubnisbescheid die abschließende Gebührenfestsetzung. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 50,00 EUR und 1.000,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.04.2024