Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Personalausweis / Reisepass
- EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes
Formulare
Hinweise für Stemwede
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist neben der örtlichen Zuständigkeit, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Inhaber/in einer gültigen EU-Fahrerlaubnis ist und ihren bzw. seinen Wohnsitz seit mindestens 185 Tagen in Deutschland hat.
Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stemwede
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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