Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 ist seit dem 01.05.2006 der Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen zwingend vorgeschrieben.
Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (z. B. bei Sprintern) ist die Fahrerkarte erforderlich, sobald das Fahrzeug ein Steckmodul enthält.
Aufgabe des Gerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Die Bedienung erfolgt über vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten. Das digitale Kontrollgerät ersetzt in Neufahrzeugen den Fahrtenschreiber.
Es gibt folgende Kartenarten:
- Fahrerkarte: ersetzt die bisherigen Schaublätter/Tachoscheiben und zeichnet alle Fahrdaten wie z. B. Lenk- und Ruhezeiten auf
- Unternehmerkarte: dient unter anderem zur Sicherung der Fahrerdaten durch den Unternehmer
- Werkstattkarte: dient der Einstellung und Kalibrierung der Geräte
- Kontrollkarte: dient den Kontrollbehörden zum Abrufen der gespeicherten Daten
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- EU-Kartenführerschein mit einer der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
bei einem Antrag auf Ersatzausstellung aufgrund von Beschädigung oder Änderung von Angaben und bei einem Antrag auf Erneuerung:
- oben genannte Unterlagen und zusätzlich die alte Fahrerkarte
bei einem Antrag auf Ersatzausstellung auf Grund von Diebstahl:
- Nachweis über die Diebstahlsanzeige
Formulare
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Voraussetzungen
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- Hauptwohnsitz in Bielefeld
- EU-Kartenführerschein der Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- persönliche Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin
Fristen
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5 Jahre
Bearbeitungsdauer
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8-10 Werktage bei Vorlage aller Papiere.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Unternehmens- und Werkstattkarten gibt es bei der
Bezirksregierung Münster
Außenstelle Coesfeld
@nton-Service-Center
Tel. 0211 8371920
digiko@brms.nrw.de
oder online www.bezreg-muenster.de (Über den Suchbegriff "Werkstattkarte" kann der Onlinedienst zwecks Beantragung, Erneuerung oder Ersatz gefunden werden.)
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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