Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 ist seit dem 01.05.2006 der Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen zwingend vorgeschrieben.

    Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (z. B. bei Sprintern) ist die Fahrerkarte erforderlich, sobald das Fahrzeug ein Steckmodul enthält.

    Aufgabe des Gerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Die Bedienung erfolgt über vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten. Das digitale Kontrollgerät ersetzt in Neufahrzeugen den Fahrtenschreiber.

    Es gibt folgende Kartenarten:

    • Fahrerkarte: ersetzt die bisherigen Schaublätter/Tachoscheiben und zeichnet alle Fahrdaten wie z. B. Lenk- und Ruhezeiten auf
    • Unternehmerkarte: dient unter anderem zur Sicherung der Fahrerdaten durch den Unternehmer
    • Werkstattkarte: dient der Einstellung und Kalibrierung der Geräte
    • Kontrollkarte: dient den Kontrollbehörden zum Abrufen der gespeicherten Daten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d7d2dce4409c23656ffb3ab02761902

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • EU-Kartenführerschein mit einer der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)


    bei einem Antrag auf Ersatzausstellung aufgrund von Beschädigung oder Änderung von Angaben und bei einem Antrag auf Erneuerung:

    • oben genannte Unterlagen und zusätzlich die alte Fahrerkarte


    bei einem Antrag auf Ersatzausstellung auf Grund von Diebstahl:

    • Nachweis über die Diebstahlsanzeige

     

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Hauptwohnsitz in Bielefeld
    • EU-Kartenführerschein der Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • persönliche Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    8-10 Werktage bei Vorlage aller Papiere.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Unternehmens- und Werkstattkarten gibt es bei der

    Bezirksregierung Münster
    Außenstelle Coesfeld
    @nton-Service-Center
    Tel. 0211 8371920
    digiko@brms.nrw.de

    oder online www.bezreg-muenster.de (Über den Suchbegriff "Werkstattkarte" kann der Onlinedienst zwecks Beantragung, Erneuerung oder Ersatz gefunden werden.)

     

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de