Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Für das digitale Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr werden Fahrerkarten benötigt. Der Kreis Heinsberg nimmt den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte im Bürger-Service-Center entgegen, wenn der Antragsteller im Kreis Heinsberg wohnhaft ist und seine inländische Fahrerlaubnis durch den Kartenführerschein nachweisen kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
- der Führerschein,
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
- ggf. die bereits vorhandene Fahrerkarte vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 4 und 5 Fahrpersonalverordnung - FPersV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Falls der Antragsteller noch im Besitz eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheines ist, ist zunächst dessen Umstellung in den EU-Kartenführerschein erforderlich. Inhaber eines in der EU oder EWR ausgestellten Führerscheines müssen die möglicherweise unterschiedlichen Befristungen Ihrer Fahrerlaubnis im Inland beachten und diese evtl. zugleich verlängern lassen (vgl. Verlängerung der Fahrerlaubnis).
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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