Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Online-Antrag Fahrerkarte

    Innerhalb der Dienstleistung können Sie folgende Anliegen online beantragen:

        Erstbeantragung
        Folgebeantragung
        Diebstahl/Verlust

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Fahrerkarte online. Innerhalb des Onlineverfahrens werden Sie gebeten, die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Der Antrag wird von den Mitarbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet und Sie erhalten die Fahrerkarte direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugestellt.





    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_674a2d5833cd2adff4d4a8cd3f6ac8cb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    - Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
    - gültiger deutscher Kartenführerschein oder EU/EWR-Kartenführerschein
    - biometrisches Lichtbild
    - ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
    - ggf. Verlustanzeige

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de