Fahrerkarte Erteilung
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Nach Einführung des digitalen Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) werden ab dem 05.05.2005 die zur Bedienung dieser Geräte erforderlichen Karten (Fahrerkarten) von der Führerscheinstelle der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgegeben.
Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger;
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonne ein-schließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
- sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Artikel 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.
Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.
Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).
Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt. Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte hat der Fahrer eine neue Fahrerkarte zu beantragen. Der Fahrer ist berechtigt, seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage fortzusetzen. Eine Ersatzkarte darf nur die Gültigkeit der verlorenen/beschädigten Karte haben. Eine Rückgabe von Karten, welche durch Zeitablauf ungültig geworden sind, ist nicht erforderlich, da das System sowohl den Beginn als auch den Ablauf der Gültigkeit kontrolliert; eine ungültige Karte wird zurückgewiesen.
Hinweise:
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: gkv@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann vorab online ausgefüllt werden.
- Eine persönliche Vorsprache ist allerdings zwingend erforderlich.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Fristen
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- Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.
- Bei Kartenerneuerung sollte diese spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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- 2 Wochen (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Kosten
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- Bei Abholung in der Führerscheinstelle: 41,00€
- Bei Direktversand durch das KBA: 44,00€
- Lichtbild am Speed Capture Kiosk: 6,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.
Weitere Informationen
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Vorstellung Digitale Fotobox
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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