Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab.
Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte. Die Fahrerkarte kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungsgebäude Kaiser-Otto-Platz in Essen-Steele beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt und innerhalb von 7 Werktagen zugesandt. Sie ist nur 5 Jahre gültig und muss daher rechtzeitig neu beantragt werden.
Sind Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins so muss der alte Führerschein vorher umgetauscht werden. Hierfür benötigen Sie ein zusätzliches Passbild.
Wurde Ihr letzter grauer oder rosafarbene Führerschein nicht in Essen ausgestellt, bitten Sie die ausstellende Behörde vorab um Übersendung eines Auszuges aus dem Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift genannt) an die Fahrerlaubnisbehörde in Essen. Die Übersendung kann auch per Fax auf die Nummer 0201-8833598 erfolgen.
Noch Fragen?
Sie haben noch Fragen zur Fahrerkarte? Kontaktieren Sie die Fahrerlaubnisbehörde per Email oder Telefon unter den nachstehend aufgeführten Kontaktdaten.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Formulare
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Voraussetzungen
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- Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 185 Tagen
- 1 Lichtbild (35 mm x 45 mm), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht (biometrisches Passbild)
- Personalausweis / Reisepass
- EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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7 Tage
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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