Anzeige Entsorgungsnachweis privilegiertes Verfahren Entgegennahme

    Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Entsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    I. Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

    Beim Abbruch von Gebäuden wurden früher die verschiedenen Baustoffe nicht getrennt, mögliche Verunreinigungen nicht separat ausgebaut. Das gesamt Material gelangte als vermischter Abfall auf eine Deponie. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und steigende Deponiekosten lassen eine solche Vorgehensweise nicht mehr zu.

    Generell müssen bei allen Abbrüchen die verschiedenen Baustoffe erfasst und durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut, separiert und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden (wie z.B. Metall, Beton, Glas, Kunststoff, Holz, Fußbodenbeläge etc.). Dabei ist besonders auf mögliche schadstoffhaltige Baustoffe (z.B. Asbest, Gussasphalt, PCB-haltige Klebstoffe und Dichtungsmassen etc.) zu achten.

     

    II. Verwertungsmöglichkeiten für Bauschutt

    Wenn Material aus Abbrüchen verwertet werden soll, sind die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (für technische Bauwerke) oder der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (z.B. Bodenauftrag) zu beachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_12aa83b186e7d15059a9b6bbb5603e74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Die für die jeweilige Antragstellung erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsformularen zu den einzelnen Themen (siehe "Dokumente") entnehmen.

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    • Software, mit der die Nachweisdokumente in elektronischer Form erstellt, bearbeitet und qualifiziert signiert sowie mit anderen Betrieben und den Behörden ausgetauscht werden können. Zur qualifizierten Signatur der Formulare sind zudem eine persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät notwendig.
    • In den Nachweisformularen sind die abfallrechtlichen Betriebsnummern des abfallerzeugenden oder des abfallentsorgenden Unternehmens einzutragen. Wenn diese noch nicht erteilt wurden, sind sie vor Erstellung der Nachweisformulare bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
    • Das Abfallentsorgungsunternehmen muss eine der geforderten Voraussetzungen erfüllen:
      • Entsorgungsfachbertrieb
      • EMAS-Zertifzierung
      • Freistellung durch die Behörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    • Als abfallerzeugendes Unternehmen erstellen Sie das Deckblatt, die verantwortliche Erklärung gegebenenfalls inklusive der Deklarationsanalyse und senden diese mit Signatur an die entsorgende Stelle.
    • Dort werden die Unterlagen ergänzt und ebenfalls signiert.
    • Das entsorgende Unternehmen übersendet den vollständigen Entsorgungsnachweis vor Beginn der Entsorgung an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde und an das abfallerzeugende Unternehmen.

    Fristen

    Vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH in Schleswig-Holstein am 13.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de