Schulärztliches Gutachten (Beauftragung durch Schule / Schulleitungen)
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Der Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst bietet gemäß § 54 Schulgesetz NRW allen Schulen / Schulleitungen eine Beratung zu Fragen der Schulgesundheit einschließlich psychischer Auffälligkeiten, Eigen- und/oder Fremdgefährdung an. Als untere Gesundheitsbehörde erstellen wir Gutachten im Rahmen von Schulausschlüssen gemäß § 54 Absatz 3 Schulgesetz NRW.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Der Auftrag muss durch die Schulleitung einer Schule oder eines/einer Mitarbeiters*in, welche von der Schulleitung beauftragt wurde, gestellt werden. Der/die Schüler*in muss in Dortmund (beim Einwohnermeldeamt) gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Schulgesetz NRW
Fristen
Hinweise für Dortmund
Terminvergabe und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem Untersuchungsanlass und dem Untersuchungsaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen